Hinweisgeberschutzgesetz
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KLiNGEL (BRUNO BADER GmbH + Co. KG) hat eine Meldestelle (Integrity Line) zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen und ein Hinweisgebersystem eingerichtet.
Personen, die Kenntnis von einer wesentlichen Rechtsverletzung oder einem erheblichen Fehlverhalten haben, sind aufgefordert hierüber Hinweise zu geben. Ihr Hinweis wird in jedem Falle vertraulich behandelt, bitte nutzen Sie dafür unsere
Hinweise sollten möglichst nicht anonym abgegeben werden. Dennoch bietet die Integrity Line auch die Möglichkeit zur Erteilung anonymer Hinweise.
Bitte vergewissern sie sich vor Erteilung eines Hinweises, dass es sich dabei um Tatsachen oder zumindest um einen begründeten Verdacht zu einer wesentlichen Rechtsverletzung oder zu einem erheblichen Fehlverhalten handelt.
Bloße Unmutsäußerungen oder Werturteile stellen keinen ordnungsgemäßen Hinweis dar und werden nicht weiter bearbeitet.
Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Lob und Kritik können Sie uns gerne jederzeit über service@klingel.de zukommen lassen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Grundsatzerklärung
Vorwort
KLiNGEL (BRUNO BADER GmbH + Co. KG, nachfolgend: BADER) bekennt sich zu einer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Unternehmensführung, getragen von unserem Anspruch, die Förderung umweltfreundlicher Prozesse, die Umsetzung sozialer Verantwortung sowie die Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken unserem Nachhaltigkeitsleitbild zu unterwerfen.
Unsere Grundhaltung
BADER handelt in stetem Bewusstsein seiner Verantwortung für Mensch, Gesellschaft und Umwelt sowie für die Achtung der Menschenrechte und die Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen jeder Art. Dies gilt sowohl in unserem Unternehmen als auch entlang unserer Lieferketten. Deshalb sorgen wir für die Einhaltung maßgeblicher Standards bei unseren Arbeitsbedingungen und für einen respektvollen Umgang mit allen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit beteiligten Menschen, deren Wohlergehen für uns von überragender Bedeutung ist
Dabei gelten als Standard der Menschenrechte diejenigen Rechte, wie sie
• in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN),
• in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
• in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und
• in anerkannten regionalen und nationalen Systemen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte
bezeichnet sind.
Diese Grundsatzerklärung soll zunächst unser dauerhaftes Engagement für die Achtung der Menschenrechte darlegen und bestätigen. Dies gilt sowohl für unser eigenes Handeln im Bereich unserer Geschäftstätigkeit als auch in Bezug auf alle unsere mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer. Außerdem soll diese Grundsatzerklärung darlegen, welche Strategien und Mechanismen wir zur Vorbeugung der Risiken von Menschenrechtsverletzungen implementiert haben, damit solche Risiken verhindert bzw. minimiert werden und wir in besonders hohem Maß den Schutz der Menschenrechte gewährleisten können. Deshalb machen wir mit dieser Grundsatzerklärung unseren Willen und unsere Aktivitäten deutlich, alle denkbaren Verhaltensweisen zu erkennen, die mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu einem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiko führen könnten. Gleichzeitig erläutern wir unter Einbeziehung aller relevanten Bereiche des Unternehmens und seiner verbundenen Unternehmen unsere Prinzipien zur Überwachung, Einrichtungen zur Kommunikation und Beschwerde sowie die Schulung und Sorgfaltspflicht zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte.
Diese Grundsatzerklärung gilt ab 01. Januar 2024 für BADER und seine verbundenen Unternehmen.
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT
UNSERE GRUNDHALTUNG
INHALTSVERZEICHNIS
1. LEITBILD
2. STRATEGIE UND NACHHALTIGKEIT
3. MENSCHENRECHTE UND MITARBEITER
4. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT
5. GESCHÄFTSPARTNER
6. PRODUKTQUALITÄT
7. INTERESSENKONFLIKTE, KORRUPTION UND -BESTECHUNG
8. FAIRER WETTBEWERB, GELDWÄSCHE
9. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
10. MELDUNG VON VERSÖSSEN
11. UMSETZUNG; SCHULUNG
12. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION
13. VERBESSERUNG UND ABHILFE
14. VERANTWORTLICHKEIT
1. LEITBILD
Mit dieser Grundsatzerklärung bekennen wir uns zu rechtmäßigem Verhalten als seit jeher selbstverständlichem unternehmensweitem Fundament aller Geschäftspraktiken in sämtlichen Ländern und Regionen, in denen wir geschäftlich aktiv sind. Die hier formulierten Ziele sind der Maßstab für unsere tägliche Arbeitsweise.
Jeder Mitarbeiter ist in seinem Zuständigkeitsbereich dafür verantwortlich, dass Recht und Gesetz sowie unsere internen Regeln und Handlungsvorgaben eingehalten werden. Diese Grundsatzerklärung beschreibt unternehmensweit gültige Standards, deren Einhaltung von uns erwartet wird, um zu unserer Unternehmenskultur und zum Ansehen von BADER beizutragen und verdeutlicht damit unseren Anspruch an ethisches und gesetzmäßiges Handeln. Dieselben Erwartungen haben wir auch an unsere Geschäftspartner.
BADER und sämtliche Mitarbeiter begegnen sich und anderen mit Respekt und Verantwortung, um die Zukunft unseres Unternehmens erfolgreich zu gestalten. Wir beachten alle geltenden Gesetze sowie unsere internen Regeln und Handlungsvorgaben, damit unser Geschäftserfolg durch die Einhaltung unserer höchsten ethischen Ansprüche nachhaltig sichergestellt ist. Diese Grundsatzerklärung ist für alle Mitarbeiter von BADER und unseren direkten und indirekten Tochtergesellschaften im täglichen Umgang miteinander, mit Kunden und Geschäftspartnern verbindlich.
Unsere Führungskräfte leben den Anspruch dieser Grundsatzerklärung authentisch mit gutem Beispiel für alle Mitarbeiter vor und stellen sicher, dass die Beschäftigten die hier aufgestellten Regeln einhalten.
2. STRATEGIE UND NACHHALTIGKEIT
Nachhaltigkeit und Weitsicht ist ein zentraler Bestandteil der unternehmerischen Aktivitäten und der Unternehmensstrategie von BADER: Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz, höchste Kundenzufriedenheit, bestmögliche Qualitätssicherung, optimale Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie wirtschaftliche und effiziente Unternehmensführung sind fundamentale Unternehmensziele. Dadurch leisten wir unseren Beitrag zu einer möglichst minimalen Inanspruchnahme von Ressourcen und erhalten unsere Zukunftsfähigkeit, indem wir gemeinsam auf Veränderungen und Herausforderungen reagieren können. Die Einhaltung der in dieser Grundsatzerklärung niedergelegten Prinzipien gilt für alle geschäftliche Tätigkeiten und in besonderem Maße für
• Wirtschaftliches Handeln im globalem Kontext
(Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards)
• Verantwortung gegenüber der Natur
(Umweltschutz, Ressourcenverbrauch)
• Umgang mit Dritten
(Geschäftspartner, Lieferanten, Öffentlichkeit)
• Umgang mit Informationen
(Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz)
3. MENSCHENRECHTE UND MITARBEITER
Basierend auf der Charta der Vereinten Nationen und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sehen wir die Menschenrechte als fundamentale Werte an, die von allen Mitarbeitern zu respektieren und zu beachten sind. Alle Mitarbeiter werden bei BADER als Einzelperson respektiert, ihr Einsatz erfolgt nach ihren Fähigkeiten und Talenten. Als Arbeitgeber stehen wir für Toleranz und Vielfalt und akzeptieren keinerlei Diskriminierung in Bezug auf Rasse oder Hautfarbe, ethnische Herkunft oder Nationalität, Alter, Geschlecht oder sexuelle Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder andere gesetzlich geschützte Merkmale. Jede unrechtmäßige Diskriminierung und unfaire Behandlung ist gesetzeswidrig und steht im Widerspruch zu unserer Grundsatzerklärung. Unsere Unternehmenskultur basiert auf Wertschätzung, Ehrlichkeit und gegenseitigem Respekt. Wir erwarten von unserem Management und den Mitarbeitern stets einen fairen und respektvollen Umgang in allseitigem Miteinander zum Wohle des Unternehmens. Belästigung, Bedrohung oder Einschüchterung werden in keinem Falle toleriert. Wir alle fördern durch einen offenen Dialog unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit.
4. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT
Das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter ist eines unserer höchsten Güter. Durch die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit reduzieren wir das Risiko von Unfällen oder Verletzungen an unseren Standorten. Wir schaffen sichere Arbeitsbedingungen, integrieren Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in unsere Abläufe und treffen Vorkehrungen, um unseren Mitarbeitern sichere Arbeitsbedingungen zu bieten. Es liegt dabei an allen Mitarbeitern, die Sicherheitsvorschriften vorbehaltlos einzuhalten und etwa bestehende Missstände im eigenen Verantwortungsbereich abzustellen oder aufzuzeigen. Jede Führungskraft hat ihre Mitarbeiter dabei nach Kräften zu unterstützen.
5. GESCHÄFTSPARTNER
BADER ist äußerst sorgfältig bei der Auswahl von Geschäftspartnern. Wir stehen gegenüber Lieferanten, Dienstleistern, Vertretern, Beratern und anderen Geschäftspartnern für offenen und rechtschaffenen Umgang und erwarten von ihnen gleichermaßen, dass sie alle geltenden Gesetze einhalten und angemessene Compliance Standards anwenden. Diese Grundsatzerklärung sowie unser Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschreiben die Erwartungen an unsere Lieferanten und die gesamte Lieferkette und sind Grundlage für die Abwicklung aller Geschäfte. Unsere Geschäftspartner, einschließlich Zulieferer, haben sich ihrer menschenrechtlichen, ökologischen und sozialen Verantwortung bewusst zu sein. Wir erwarten, dass sie bei ihren Tätigkeiten die Prinzipien dieser Grundsatzerklärung stets befolgen.
7. PRODUKTQUALITÄT
Als familiengeführtes Traditions-Versandhaus legen wir größten Wert auf die Sicherheit der von uns angebotenen Produkte. Es ist für uns von zentraler Bedeutung, dass alle Produkte und Herstellungspraktiken den geltenden Gesetzen und unseren eigenen höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Erfüllt ein Produkt diese Anforderungen nicht, obliegt es der Verantwortung jedes beteiligten Mitarbeiters, mit größtmöglicher Sorgfalt jegliche nachteiligen Auswirkungen auf unsere Kunden zu verhindern.
8. INTERESSENKONFLIKTE
Ein Interessenskonflikt ist immer dann gegeben, wenn private Interessen (z.B. persönliche Beziehungen, Geschäftspartnerschaften, persönliche Vergünstigungen etc.) Einfluss auf dienstliche Entscheidungen haben und die Objektivität und die Urteilskraft beeinträchtigen können. Um dieses Risiko zu vermeiden, hat jeder Mitarbeiter unbedingt private und geschäftliche Interessen strikt zu trennen und dienstliche Entscheidungen objektiv und allein im Sinne des Unternehmens zu treffen.
Verbindungen mit Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden von BADER dürfen von den Mitarbeitern nicht zum eigenen oder fremden Vorteil ausgenutzt werden. Mitarbeiter dürfen insbesondere keine privaten Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern oder Konkurrenten von BADER eingehen, wenn dies beruflich zu einem Interessenskonflikt führt. Geschäftliche Beziehung darf ein Mitarbeiter nicht mit einem Geschäftspartner eingehen, auf den er unmittelbar oder mittelbar wesentlichen Einfluss ausüben kann. Es dürfen aus einer bestehenden Geschäftsbeziehung oder der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung keinerlei Vorteile angenommen werden, die dazu geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen.
9. KORRUPTION UND BESTECHUNG
BADER achtet die internationalen Antikorruptionsstandards, alle Geschäfte werden ethisch und rechtmäßig geführt. Jegliche Form von Bestechung und Korruption wird von BADER strikt abgelehnt. Ebenso unzulässig ist selbstverständlich jede Umgehung von Anti-Korruptionsregelungen durch Dritte (z.B. Berater, Makler oder Vermittler). Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie stets verantwortungsbewusst und integer handeln. Dieselbe Erwartung haben wir an unsere Geschäftspartner.
Bestechung wird von BADER unter keinen Umständen toleriert. Jede Beziehung von BADER zu Amtsträgern, Unternehmen und Privatpersonen muss so gestaltet sein, dass bereits der Anschein von Korruption vermieden wird. Daher unterlassen wir jede Form des Anbietens oder Gewährens von Vorteilen, die als Versuch einer Beeinflussung verstanden werden könnte.
Dabei ist besonders im Verhältnis zu Amtsträgern auf äußerste Zurückhaltung zu achten. Als Amtsträgers gelten jedenfalls immer Beamte und Mitarbeiter von Behörden, öffentlichen Körperschaften, staatlichen Unternehmen und internationalen Organisationen sowie auch Abgeordnete und Kandidaten bzw. Vertreter und Mitarbeiter politischer Parteien.
10. FAIRER WETTBEWERB
BADER bekennt sich vorbehaltlos zu fairem Wettbewerb und freiem Handel, unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten.
Daher beachten wir selbstverständlich die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze und schließen mit unseren Wettbewerbern keinerlei Vereinbarungen, mit denen andere Unternehmen vom Markt ausgeschlossen werden. Wir beteiligen uns nicht an Preisabsprachen und tauschen keine vertraulichen Informationen aus, mit denen die unabhängige kommerzielle Strategie eines Konkurrenten beeinflusst werden kann. BADER legt keine Bedingungen fest, um Märkte aufzuteilen. Wir lehnen ausdrücklich jegliche illegale Methode der Beschaffung von Informationen über Mitbewerber, insbesondere Spionage und Diebstahl kategorisch ab.
11. GELDWÄSCHE
BADER verbietet jegliche Form der Geldwäsche, d.h. die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Die Verschleierung der Herkunft von Geld, das aus unrechtmäßigen Tätigkeiten wie Korruption, Bestechung, Betrug oder Veruntreuung bzw. illegalem Handel gewonnen wurde, um den Anschein zu erwecken, dass das Geld aus einer legitimen Quelle stammt wird von BADER strikt abgelehnt. Daher unterhält BADER geeignete Prozesse, um zu verhindern, als Mittel zur Geldwäsche oder zu anderen illegalen Aktivitäten benutzt zu werden.
12. VERTRAULICHKEIT
BADER behandelt interne oder vermögensrechtliche Informationen, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen, streng vertraulich. Solche Informationen können sowohl Details zu Umsatz, Gewinn oder internen Berichtswerten als auch nichtöffentliche Informationen von unseren Lieferanten, Beratern oder anderen Dritten enthalten.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von BADER müssen in jedem Fall absolut vertraulich behandelt werden. Den Schutz solcher Unternehmensinformationen vor unbefugtem Zugriff stellen wir auch durch technische Hilfsmittel jederzeit sicher. Sensible Informationen jeglicher Art dürfen unter keinen Umständen für die Verfolgung eigener Interessen genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Vertraulichkeit gilt selbstverständlich in demselben Umfang für Informationen, die wir von Geschäftspartnern erhalten. Gleichermaßen verpflichten wir unsere Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner durch entsprechende Vereinbarungen (non disclosure agreements) zur Verschwiegenheit.
Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner ist für uns von überragender Bedeutung. Daher erheben, speichern oder verarbeiten wir personenbezogene Daten nur, wenn dies für festgelegte, eindeutige und rechtlich erlaubte Zwecke erforderlich ist. Weitere Informationen sind in unseren ausführlichen Datenschutzinformationen enthalten. Zur Sicherheit der Daten und der Verarbeitungsprozesse unterhalten wir entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen.
13. MELDUNG VON VERSTÖSSEN
Wir ermutigen alle Mitarbeiter, mögliche Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung oder sonstige einschlägige Richtlinien aufzuzeigen. Hierfür ist allen Mitarbeitenden sowie auch externen Personen ein Hinweis an das interne, web-basierte Hinweisgebersystem (Meldestelle) unter https://www.klingel.de/hinweisgeberschutzgesetz eröffnet. Jede Meldung ist streng vertraulich.
Keinem Hinweisgeber darf aus der in gutem Glauben erfolgten Meldung ein Nachteil erwachsen.
BADER könnte gesetzlich dazu verpflichtet sein, die Identität des Meldenden den Behörden oder den an einer Untersuchung oder einem Gerichtsverfahren Beteiligten offenzulegen. Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung können nicht nur für den Einzelnen persönlich, sondern auch für BADER schwerwiegende Konsequenzen haben. Verstöße gegen die Grundsatzerklärung werden nicht toleriert, BADER wird jedem Verstoß mit geeigneten Maßnahmen begegnen.
14. UMSETZUNG, SCHULUNG
Unsere Mitarbeiter werden durch Schulungen für die oben bezeichneten Themen
• Wirtschaftliches Handeln im globalem Kontext
(Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards)
• Verantwortung gegenüber der Natur
(Umweltschutz, Ressourcenverbrauch)
• Umgang mit Dritten
(Geschäftspartner, Lieferanten, Öffentlichkeit)
• Umgang mit Informationen
(Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz)
sensibilisiert und regelmäßig auf unseren Verhaltenscodex und diese Grundsatzerklärung verpflichtet.
15. BERICHTERASTATTUNG UND KOMMUNIKATION
Über unsere Aktivitäten und Fortschritte in allen Bereichen des wirtschaftlichen Handelns im globalem Kontext (Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards) und der Verantwortung gegenüber der Natur (Umweltschutz, Ressourcenverbrauch) berichten wir jährlich transparent im Rahmen unseres bestehenden Systems für eine möglichst vollständige Dokumentation.
16. VERBESSERUNG UND ABHILFE
Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und alle damit verbundenen internen Abläufe werden von uns in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern kontinuierlich überprüft, verbessert und fortgeführt. Nur dadurch können wir unsere verantwortliche Rolle zur Überwindung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in unseren globalen Lieferschöpfungsketten wahrnehmen und erfüllen.
17: VERANTWORTLICHKEIT
Diese Grundsatzerklärung dient uns dazu, unsere gemeinsame Verpflichtung zu einer ethischen und rechtschaffenen Geschäftstätigkeit verantwortungsvoll und nachhaltig zu erfüllen. Wir alle stehen in der Verantwortung, die Prinzipien dieser Grundsatzerklärung einzuhalten und die hier beschriebenen Standards in unser tägliches Arbeitsverhalten zu integrieren.
Verantwortlich für die Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen zur Achtung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen ist der Bereich „Personal“.
Verantwortlich für die Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen zur Wahrung der Sorgfaltspflicht innerhalb unserer Lieferkette ist der Bereich „Einkauf“.
Wir haben ein Gremium von Verantwortlichen ernannt, das insoweit gemeinsam für die Überwachung der in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Maßnahmen zuständig ist. Das Gremium ist im Falle einer Risikoidentifizierung stets zu informieren; wird intern ein hohes Risiko für eine Verletzung der Menschenrechte identifiziert, nimmt das Gremium in beratender Funktion an der Entscheidungsfindung teil. Die Compliance- und Rechtsabteilung berät unterstützend, sie ist bei allen diesbezüglichen Fragen und im Rahmen der Untersuchung von Hinweisen zu gesetzlich zu berücksichtigenden Verstöße eingebunden.
Die Kontrolle und Überwachung der beschriebenen und für die Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erforderlichen Maßnahmen liegt bei der Geschäftsleitung, die sich mindestens einmal jährlich über die Maßnahmen und Fortschritte bei den Personen informiert.